Aufnahmebedingungen

Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an der Staatlichen Fachschule in Neumarkt i. d. OPf. folgendes nachzuweisen:

oder:

Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.

Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich.

Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben.

Medienpauschale wird jährlich ermittelt.

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